Allgemeine Geschäftsbedingungen
Markify FlexCo
Diese Bedingungen gliedern sich in vier Teile. Teil A gilt für jede Nutzung der Plattform. Teil B gilt zusätzlich für Buchungen über die Buchungsplattform, bei denen der Anbieter die Zahlung abwickelt. Teil C gilt zusätzlich für die Nutzung des Affiliate-Tools, bei dem der Anbieter nicht in den Zahlungsfluss eingebunden ist. Teil D enthält die Schlussbestimmungen. Die Rolle des Anbieters unterscheidet sich zwischen Teil B und Teil C erheblich; § 2 stellt das voran.
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
Gilt für jede Nutzung der Plattform, unabhängig davon, welches Produkt der Kunde verwendet.
1. Geltungsbereich und Fassung
1.1. Markify FlexCo, FN 664537k, Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck (im Folgenden "Anbieter") entwickelt und betreibt softwaregestützte Systeme. In diesem Zusammenhang ist der Anbieter Betreiber der Markify-Plattform (im Folgenden "Plattform") und der damit zusammenhängenden Dienste. Die Plattform und deren Nutzung ist Gegenstand dieser Bedingungen.
1.2. Diese Bedingungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden vor. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG und nicht für Verbraucher. Der Kunde bestätigt, dass er Unternehmer in diesem Sinn ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt selbst dann, wenn im Rahmen einer Bestellung oder in sonstigen Dokumenten des Kunden auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Der Anbieter bietet die Nutzung der Plattform am Markt an. Die Plattform wird vom Anbieter über eine Webapplikation zur Verfügung gestellt und kann von Kunden entgeltlich oder unentgeltlich genutzt werden.
1.5. Der Anbieter behält sich vor, diese Bedingungen sowie die Preise einseitig anzupassen. Über allfällige Anpassungen wird der Anbieter den Kunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten informieren. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Tut er dies nicht oder stimmt er vor Fristablauf ausdrücklich zu, gilt die Anpassung als vereinbart.
1.6. Diese Bedingungen werden in datierten Fassungen geführt. Für einen einzelnen Vertrag gilt jeweils jene Fassung, die im Zeitpunkt des betreffenden Vertragsschlusses in Geltung stand. Frühere Fassungen bleiben dauerhaft unter der am Ende dieser Bedingungen angeführten Adresse abrufbar und können vom Kunden gespeichert und wiedergegeben werden.
2. Leistungen und Rollen des Anbieters
2.1. Die Plattform umfasst zwei Produkte, in denen der Anbieter unterschiedliche Rollen einnimmt:
2.1.1. Buchungsplattform (Teil B): Der Anbieter vermittelt Leistungen zwischen Unternehmen und Erstellern digitaler Inhalte ("Creators"), wickelt die Zahlung ab, stellt dem Unternehmen Rechnung und rechnet gegenüber dem Creator ab. Der Anbieter ist insoweit in den Zahlungsfluss eingebunden.
2.1.2. Affiliate-Tool (Teil C): Der Anbieter stellt dem Unternehmen ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem das Unternehmen eigene Affiliate-Kooperationen mit Creators verwaltet und abrechnet. Der Anbieter ist weder Vertragspartei dieser Kooperationen noch in den Zahlungsfluss eingebunden. Die Zahlung erfolgt unmittelbar vom Unternehmen an den Creator.
2.2. Unternehmen und Creators werden in diesen Bedingungen gemeinsam als "Kunden" bezeichnet, soweit nicht ausdrücklich zwischen ihnen unterschieden wird.
2.3. Die Plattform wird vom Anbieter als Software-as-a-Service betrieben. Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version zur bloßen Nutzung zur Verfügung und räumt ihm das Recht ein, die Plattform während der Laufzeit dieses Vertrags im Einklang mit diesen Bedingungen zu nutzen.
2.4. Der Anbieter wird den Kunden während der Vertragsdauer bei der Bedienung der Plattform unterstützen und die Plattform auf eigene Kosten warten, instandhalten und weiterentwickeln. Zu darüberhinausgehenden Support-Leistungen ist der Anbieter nicht verpflichtet, wird diese jedoch gegen gesondertes Entgelt erbringen.
2.5. Der Anbieter kann die Plattform jederzeit weiterentwickeln und ändern. Der Kunde erkennt dies sowie den Umstand, dass es dadurch zu Unterbrechungen in der Nutzungsmöglichkeit der Plattform kommen kann, an. Entstehen dem Kunden dadurch solche Nachteile, dass ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird, wofür er beweispflichtig ist, kommt ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu. Dieses ist bei sonstiger Verwirkung innerhalb von 14 Tagen ab der Änderung der Plattform schriftlich auszuüben.
2.6. Der Anbieter setzt bei einzelnen Funktionen Systeme der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere zur Erstellung von Profil- und Briefingtexten sowie zur Ermittlung von Vorschlägen. Ergebnisse solcher Systeme werden als KI-generiert gekennzeichnet. Sie können unrichtig oder unvollständig sein; der Kunde hat sie vor einer Verwendung zu prüfen. Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber dem Kunden findet nicht statt.
3. Kundenkonto
3.1. Der Kunde muss sich auf der Webseite des Anbieters durch das Ausfüllen einer Eingabemaske registrieren und einen Account anlegen. Der Kunde muss dazu bestimmte Daten angeben und bestätigen, dass er Unternehmer im Sinne des KSchG ist. Er ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
3.2. Im Anschluss an die Registrierung stellt der Anbieter dem Kunden unterschiedliche Preis- und Werbemodelle vor und lädt den Kunden zur Bewerbung seiner Leistungen oder dem Erwerb einer Leistung ein.
3.3. Der Kunde hat die im Kundenkonto hinterlegten Angaben, insbesondere Firmenwortlaut, Anschrift, Zahlungsverbindung und die steuerlichen Angaben nach § 11, aktuell zu halten. Unrichtige Angaben können dazu führen, dass Belege fehlerhaft ausgestellt werden; die daraus entstehenden Folgen trägt der Kunde.
4. Rechteeinräumung an der Plattform
4.1. Alle Rechte an der Plattform stehen ausschließlich dem Anbieter zu. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform zu nutzen. Der Kunde erwirbt keine weitergehenden Rechte an der Plattform.
4.2. Das Recht zur Nutzung umfasst ausschließlich den Zugriff auf die Plattform. Eine physische Überlassung oder Installation der Plattform beim Kunden erfolgt nicht.
4.3. Die Plattform wird dem Kunden vom Anbieter am Ausgang des Servers, in dem die Plattform abläuft, zur Nutzung bereitgestellt. Nicht Vertragsgegenstand und damit auch nicht vom Anbieter geschuldet ist eine Internetverbindung zwischen diesem Punkt und den IT-Systemen des Kunden.
4.4. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Inhalten, die über die Plattform vermittelt und vertrieben werden, ist nicht Gegenstand dieser Bestimmung. Sie richtet sich nach den bei der jeweiligen Leistung ersichtlichen Konditionen und nach dem zwischen Unternehmen und Creator geschlossenen Vertrag.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde erhält vom Anbieter individuelle Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und Dritten keinen Zugriff darauf zu gewähren. Er hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen ihm zurechenbaren Personen diese Verpflichtung einhalten und unbefugte Zugriffe auf die Plattform ausgeschlossen sind.
5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform selbst oder den Programmcode der Plattform oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, rückwärts zu entwickeln (reverse engineering), zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Source Code auf andere Weise festzustellen sowie abgeleitete Werke der Plattform zu erstellen. Die zwingenden, nicht abdingbaren Bestimmungen der §§ 40d und 40e UrhG bleiben hiervon jedoch unberührt.
5.3. Die zulässige Nutzung der Plattform umfasst das Laden in den Arbeitsspeicher, das Anzeigen und Ablaufenlassen der Plattform wie sie vom Anbieter bereitgestellt wird. Eine Nutzung ist nur für die eigenen betrieblichen und beruflichen Zwecke des Kunden zulässig.
5.4. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden erfordert gewisse Systemvoraussetzungen, über die der Anbieter den Kunden über Anfrage informiert. Diese können sich nach dem Ermessen des Anbieters und nach dem Stand der Technik ändern. Für Nachteile oder Einschränkungen der Nutzbarkeit, die dem Kunden infolge der Nichteinhaltung der Systemvoraussetzungen entstehen, trifft den Anbieter keine Verantwortung.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1. Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen, solange der Kunde über ein Kundenkonto auf der Plattform verfügt.
6.2. Der Kunde und der Anbieter sind berechtigt, den Vertrag (und auch Teile davon, wie beispielsweise Features oder einzelne Nutzerlizenzen) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende jedes Kalendermonats ordentlich zu kündigen.
6.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist ist insbesondere aus folgenden Gründen möglich:
6.3.1. Der Kunde ist mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen in Verzug.
6.3.2. Der Anbieter oder der Kunde verletzt eine wesentliche Pflicht dieser Nutzungsbedingungen und verharrt in dieser Verletzung trotz schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung und angemessener Nachfristsetzung durch die jeweils andere Vertragspartei.
6.3.3. Der Anbieter ist insbesondere auch dann zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn die Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen das Gesetz verstößt oder in Rechte Dritter eingreift.
6.4. Im Falle einer Kündigung ist der Anbieter nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, den Account des Kunden sowie darin allenfalls gespeicherte Daten zu löschen. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit seine in der Plattform gespeicherten Daten exportieren. Nimmt der Kunde in dieser Frist keinen Export vor, wird der Anbieter angewiesen, die Daten vollständig zu löschen.
6.5. Von der Löschung nach § 6.4 ausgenommen sind Rechnungen, Gutschriften, Auszahlungsbelege, Verträge und die zugehörigen Grundlagen, soweit der Anbieter zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist, insbesondere nach § 132 Abs 1 BAO und § 11 Abs 2 UStG. Diese Unterlagen werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist weiter aufbewahrt und danach gelöscht.
6.6. Bereits geschlossene Einzelverträge zwischen Unternehmen und Creator bleiben von einer Kündigung des Plattformvertrags unberührt und sind abzuwickeln.
7. Gewährleistung
7.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform über die vereinbarten Eigenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung verfügt. Darüber hinausgehend werden keine Eigenschaften zugesagt oder gewöhnlich vorausgesetzt. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung, insbesondere die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Fehlerfreiheit, die Qualität oder eine bestimmte Eigenschaft wird vom Anbieter nicht übernommen.
7.2. Es steht dem Anbieter jederzeit frei, die Funktionen und Inhalte der Plattform abzuändern, einzuschränken, auszudehnen oder ganz oder teilweise einzustellen.
7.3. Die tatsächliche Verwendung der Plattform liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die vom Kunden eingegebenen oder gespeicherten Daten.
7.4. Der Anbieter leistet insbesondere in folgenden Fällen und für folgende Fehlerquellen keine Gewähr: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen), Virenbefall oder sonstige äußeren, vom Anbieter nicht zu vertretende Einwirkungen wie z.B. Feuer, Unfälle, Stromausfall oder nachträgliche Veränderung der Plattform durch den Kunden oder durch Dritte.
7.5. Gleichermaßen leistet der Anbieter keine Gewähr für die Funktion fremder Hard- und Software sowie fremder Dienst-, bzw. Werkleistungen, die über die Plattform vermittelt und erbracht werden. Dies umfasst insbesondere Schnittstellen zu Diensten Dritter, namentlich zu Shopify und zu sozialen Netzwerken, deren Verfügbarkeit und Funktionsumfang der Anbieter nicht beeinflussen kann.
7.6. Auch für eine fehlende Interoperabilität der überlassenen Plattform mit der vom Kunden verwendeten Systemarchitektur, insbesondere mit den vom Kunden eingesetzten Plattform- und Hardwareprodukten, besteht keine Gewährleistung.
7.7. Allfällige Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf Verbesserung der allenfalls mangelhaften Leistung des Anbieters. Die Behebung von Mängeln erfolgt jeweils im Rahmen von Updates binnen angemessener Frist.
7.8. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über allfällige Mängel und Funktionsstörungen der Plattform. Diese Information hat eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung zu enthalten. Der Kunde hat den Anbieter bei der Behebung von Funktionsstörungen zu unterstützen. Funktionsstörungen berechtigen nicht zu einer Aussetzung der Bezahlung oder einer Minderung der Vergütung.
7.9. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden.
7.10. Die Plattform wurde nicht für Anwendungen entwickelt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Plattform direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte. Dem Kunden ist bewusst, dass es technisch nicht möglich ist, eine vollständige (100%) IT-Sicherheit zu gewährleisten. Er ist sich bewusst, dass es zu Sicherheitsvorfällen kommen kann.
7.11. Der Anbieter wird ein Ticketsystem einrichten, bei dem der Kunde Mängel elektronisch melden kann.
8. Haftung
8.1. Jegliche Haftung des Anbieters für sämtliche Folgeschäden, indirekte Schäden, atypische Schäden und dergleichen, welche dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag erwachsen, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Datenverlust oder –beschädigung, Gewinn- oder Umsatzentgang, oder Verfügbarkeit der Plattform, ist – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
8.2. Die Haftung des Anbieters ist überdies der Höhe nach mit dem vom Kunden geschuldeten Entgelt beschränkt.
8.3. Darüber hinaus ist jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4. Der Kunde haftet dem Anbieter für den Fall, dass Zugangsdaten unbefugt durch Dritte benutzt oder missbraucht werden. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die in die Sphäre des Kunden fallen, schad- und klaglos zu halten.
8.5. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
8.6. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.
9. Datenschutz
9.1. Der Kunde ist Nutzer der Plattform. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, fällt dem Kunden die Rolle des datenschutzrechtlichen Verantwortlichen zu, während der Anbieter Auftragsverarbeiter des Kunden ist. Die Parteien schließen deshalb vor erstmaliger Nutzung der Plattform einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO ab, der integraler Bestandteil dieser Bedingungen ist.
9.2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet, insbesondere zum Betrieb der Plattform, zur Abrechnung und zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten, ist er dafür selbst Verantwortlicher. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
9.3. Der Kunde stellt sicher, dass er personenbezogene Daten Dritter, die er in die Plattform einbringt, rechtmäßig erhoben hat und übermitteln darf.
10. Elektronische Rechnungen und Belege
10.1. Rechnungen, Gutschriften und sonstige Belege werden ausschließlich elektronisch ausgestellt und dem Kunden über die Plattform sowie per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt der Ausstellung und Übermittlung in elektronischer Form gemäß § 11 Abs 2 UStG ausdrücklich zu.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm bereitgestellten Belege selbst zu sichern und im Rahmen der ihn treffenden Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 132 Abs 1 BAO, aufzubewahren. Eine Verpflichtung des Anbieters, dem Kunden Belege über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus bereitzuhalten, besteht nicht.
10.3. Einwendungen gegen einen Beleg sind dem Anbieter unverzüglich, längstens jedoch binnen 30 Tagen ab Bereitstellung, in Textform mitzuteilen. Bei einer Gutschrift richtet sich der Widerspruch gegen den ausgewiesenen Steuerbetrag nach § 11 Abs 7 UStG.
11. Steuerliche Angaben und Meldepflichten
11.1. Der Kunde hat dem Anbieter die für die ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen steuerlichen Angaben vollständig und richtig bekannt zu geben. Dazu zählen insbesondere Name beziehungsweise Firmenwortlaut, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer sowie die Erklärung, ob die Leistung im Rahmen eines Unternehmens erbracht wird. Änderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.
11.2. Der Anbieter unterliegt als Plattformbetreiber der Meldepflicht nach dem Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG). Er ist danach verpflichtet, dem Finanzamt Österreich für jeden meldepflichtigen Anbieter jene Informationen zu melden, die § 13 DPMG aufzählt. Dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname beziehungsweise Firmenwortlaut, Hauptanschrift, Steueridentifikationsnummer samt Ausstellungsstaat, Geburtsdatum, eine allfällige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Kennung des Finanzkontos samt Kontoinhaber, der Ansässigkeitsstaat sowie die je Quartal gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung und die vom Anbieter einbehaltenen Gebühren und Provisionen.
11.3. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Erfüllung dieser Meldepflicht erforderlichen Angaben bereitzustellen und aktuell zu halten. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Auszahlung zurückzubehalten und das Kundenkonto zu sperren, soweit das DPMG dies vorsieht oder erfordert.
11.4. Der Anbieter wird den Kunden über die ihn betreffenden gemeldeten Informationen informieren. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
11.5. Die Beurteilung der eigenen steuerlichen Pflichten, insbesondere der Einkommen- und Umsatzsteuerpflicht, obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung.
Teil B — Buchungsplattform
Gilt zusätzlich zu Teil A für Buchungen über die Buchungsplattform. In diesem Teil wickelt der Anbieter die Zahlung ab.
12. Vermittlung und Vertragsschluss
12.1. Über die Buchungsplattform vermittelt der Anbieter Leistungen zwischen Unternehmen einerseits und Creators andererseits. Die Plattform dient insoweit als digitaler Marktplatz und als Vermittlungsplattform von diversen Dienstleistungen, insbesondere Marketingdienstleistungen.
12.2. Der Vertrag über die Leistungserbringung wird direkt zwischen dem Creator und dem Unternehmen geschlossen und kommt nicht mit dem Anbieter zustande. Für diese Vermittlungsleistung erhält der Anbieter ein Entgelt wie auf der Plattform und bei der konkreten Leistung ausgewiesen.
12.3. Die Darstellung einer Leistung auf der Plattform ist eine Einladung des Creators an Unternehmen, bestimmte Leistungen zu den dort genannten Preisen und Nutzungsrechten (Lizenzen) über Vermittlung des Anbieters zu erwerben.
12.4. Der Vertrag zwischen Creator und Unternehmen kommt zustande, wenn (a) ein gültiges Zahlungsmittel des Unternehmens hinterlegt, (b) der Anbieter zur (Vor-)Belastung des Zahlungsmittels hinsichtlich des Entgelts und der Vermittlungsprovision autorisiert wurde und (c) der Creator das Angebot des Unternehmens über die Plattform annimmt ("Vertragsschluss").
12.5. Mit dem Vertragsschluss gemäß § 12.4 wird das hinterlegte Zahlungsmittel des Unternehmens automatisch mit dem vereinbarten Entgelt sowie der Vermittlungsprovision belastet. Das Unternehmen erklärt sich mit der Buchung ausdrücklich damit einverstanden, dass die Belastung unmittelbar bei Annahme des Angebots durch den Creator erfolgt. Eine Rückerstattung erfolgt nur in den in diesen Bedingungen oder im Einzelvertrag vorgesehenen Fällen.
12.6. Die sonstigen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Creator richten sich nach den auf der Plattform ersichtlichen Bedingungen und Konditionen, insbesondere hinsichtlich der eingeräumten Nutzungsrechte am Content. Solche Vereinbarungen werden direkt zwischen dem Unternehmen und dem Creator getroffen.
12.7. Ein direkter Vertragsschluss in Umgehung des Anbieters ist den Kunden untersagt und löst die Provisionspflicht des Anbieters aus. Der Anbieter behält sich vor, Kunden, die gegen diese Bedingungen verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren.
13. Preise und Zahlungsabwicklung
13.1. Unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Creator erfolgt die Zahlungsabwicklung ausschließlich über den Anbieter. Der Anbieter vereinnahmt den Gesamtbetrag vom Unternehmen und leitet ihn nach Abzug des Vermittlungsentgelts an den Creator weiter. Zur Abwicklung bedient sich der Anbieter eines Zahlungsdienstleisters.
13.2. Für die Nutzung der Buchungsplattform hat der Kunde ein Vermittlungsentgelt in der Höhe von 20% des Netto-Buchungspreises oder ein Entgelt entsprechend den Angaben auf der Plattform (zB Rabattcodes, abweichende Provisionssätze) zu leisten.
13.3. Die Zahlungen erfolgen im Voraus und sind unmittelbar nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom Kunden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu entrichten.
13.4. Das vom Kunden geschuldete Entgelt sowie allfällige weitere Gebühren sind wertgesichert, wobei als Berechnungsmaß der von der Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 heranzuziehen ist. Bezugsgröße ist jeweils die für Jänner des jeweiligen Jahres verlautbarte Indexzahl.
13.5. Der Anbieter ist berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen auszusetzen und zurückzuhalten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Dies umfasst das Recht des Anbieters, den Zugang des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren.
14. Rechnung an das Unternehmen
14.1. Der Anbieter stellt dem Unternehmen über den Gesamtbetrag eine Rechnung aus, die den Anforderungen des § 11 Abs 1 UStG entspricht.
14.2. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens und dem Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ist das Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und weist es eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, geht die Steuerschuld gemäß § 19 Abs 1 UStG und Art 196 MwStSystRL auf das Unternehmen über; die Rechnung weist in diesem Fall keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
14.3. Das Unternehmen hat eine ihm erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor der Buchung bekannt zu geben. Wird sie erst nachträglich bekannt gegeben, besteht kein Anspruch auf Berichtigung einer bereits ausgestellten Rechnung, soweit eine Berichtigung nicht gesetzlich geboten ist.
15. Abrechnung gegenüber dem Creator
15.1. Über die Leistungen des Creators wird im Gutschriftverfahren gemäß § 11 Abs 8 UStG abgerechnet. Der Creator und der Anbieter sind sich im Sinne des § 11 Abs 8 Z 2 UStG darüber einig, dass mit einer Gutschrift über die Leistung abgerechnet wird. Der Creator kann diesem Einverständnis für die Zukunft widersprechen; in diesem Fall hat er selbst eine den Anforderungen des § 11 UStG entsprechende Rechnung zu legen.
15.2. Die Gutschrift wird als solche bezeichnet, enthält die nach § 11 Abs 1 und Abs 1a UStG erforderlichen Angaben und wird dem Creator elektronisch zugeleitet (§ 11 Abs 8 Z 3 und Z 4 UStG).
15.3. Widerspricht der Creator dem in einer Gutschrift ausgewiesenen Steuerbetrag, verliert die Gutschrift insoweit die Wirkung einer Rechnung (§ 11 Abs 7 UStG). Der Widerspruch ist dem Anbieter in Textform mitzuteilen.
15.4. Der ausgewiesene Steuerbetrag richtet sich nach den Angaben des Creators nach § 11.1:
15.4.1. Ist der Creator im Inland ansässiger Unternehmer und nimmt er die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG in Anspruch, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
15.4.2. Ist der Creator in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Unternehmer und weist er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die Steuerschuld geht gemäß § 19 Abs 1 UStG und Art 196 MwStSystRL über.
15.4.3. Erbringt der Creator die Leistung nicht im Rahmen eines Unternehmens (§ 2 Abs 1 UStG), liegt kein steuerbarer Umsatz vor. In diesem Fall wird keine Gutschrift, sondern ein Auszahlungsbeleg ausgestellt. Dieser ist keine Rechnung und keine Gutschrift im Sinne des § 11 UStG; ein Vorsteuerabzug ist daraus nicht möglich. Der Creator hat dazu eine entsprechende Erklärung abzugeben und versteuert den Betrag selbst im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung.
15.5. Der Creator hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn sich sein Status ändert, insbesondere wenn er beginnt, nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig zu sein, oder wenn er die Kleinunternehmergrenze überschreitet. Bis zu einer solchen Mitteilung darf der Anbieter auf die zuletzt bekannt gegebenen Angaben vertrauen.
15.6. Die Auszahlung erfolgt nach Freigabe der Leistung durch das Unternehmen und Abschluss der Kooperation auf das vom Creator bekannt gegebene Konto. Die Zahlungsfrist ist im jeweiligen Beleg ausgewiesen.
Teil C — Affiliate-Tool
Gilt zusätzlich zu Teil A für die Nutzung des Affiliate-Tools. In diesem Teil ist der Anbieter nicht Vertragspartei der Kooperation und nicht in den Zahlungsfluss eingebunden.
16. Gegenstand und Rollenabgrenzung
16.1. Das Affiliate-Tool ermöglicht es dem Unternehmen, Kampagnen anzulegen, Creators dafür zu gewinnen, die diesen Creators zurechenbaren Verkäufe zu erfassen und die daraus entstehenden Provisionen abzurechnen und auszuzahlen.
16.2. Der Kooperationsvertrag über die Affiliate-Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Unternehmen und dem Creator zustande. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags. Er stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit, einschließlich der Erstellung der Vertrags- und Abrechnungsdokumente.
16.3. Der Anbieter ist nicht in den Zahlungsfluss eingebunden. Er vereinnahmt keine Provisionen für den Creator, hält keine Gelder und schuldet keine Auszahlung. Die Zahlung erfolgt unmittelbar vom Unternehmen an den Creator. Der Anbieter prüft den Zahlungseingang nicht; die Bestätigung einer erfolgten Auszahlung ist eine Erklärung des Unternehmens.
16.4. Der Anbieter schuldet keine Vermittlung von Creators an das Unternehmen und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Kampagne. Ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne des § 1 HVertrG wird nicht begründet.
16.5. Das Verhältnis zwischen dem einzelnen Affiliate-Kooperationsvertrag und diesen Bedingungen richtet sich nach dem Kooperationsvertrag. Im Verhältnis zwischen Unternehmen und Creator geht dieser dem Teil C im Widerspruchsfall vor; das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter bleibt davon unberührt.
17. Anbindung des Online-Shops
17.1. Für den Betrieb einer Kampagne bindet das Unternehmen seinen Online-Shop über eine Schnittstelle an. Das Unternehmen erteilt dem Anbieter die dafür erforderlichen Zugriffsrechte und sichert zu, zur Erteilung berechtigt zu sein.
17.2. Der Anbieter verarbeitet die über diese Schnittstelle empfangenen Bestell-, Erstattungs- und Zuordnungsdaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Unternehmen ist für die Rechtmäßigkeit der Anbindung und der dabei übermittelten Daten gegenüber seinen eigenen Kundinnen und Kunden verantwortlich.
17.3. Setzt das Unternehmen zur Zuordnung ein vom Anbieter bereitgestelltes Skript in seinem Shop ein, so erfolgt dieser Einsatz auf der Website des Unternehmens und in dessen Verantwortung. Das Unternehmen hat die dafür erforderlichen Informationspflichten und, soweit erforderlich, Einwilligungen selbst zu erfüllen.
17.4. Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Bedingungen der angebundenen Drittdienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Fällt eine Schnittstelle aus oder ändert der Drittanbieter deren Bedingungen, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Funktion anzupassen oder einzustellen.
18. Abonnement und Entgelt
18.1. Die Nutzung des Affiliate-Tools durch das Unternehmen erfolgt im Rahmen eines Abonnements nach dem jeweils gewählten Tarif. Umfang und Preis der Tarife sind in der Anwendung ausgewiesen.
18.2. Die Abrechnung des Abonnements erfolgt über die Abrechnungsfunktion der Plattform, über die der Online-Shop angebunden ist, und kann in einer Fremdwährung, insbesondere in US-Dollar, erfolgen. Für die Abrechnung gelten insoweit ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Abrechnungsdienstes. Allfällige Umrechnungs- und Fremdwährungsentgelte trägt das Unternehmen.
18.3. Der Anbieter erhält für das Affiliate-Tool keine Provision aus den zwischen Unternehmen und Creator abgerechneten Beträgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
18.4. Endet das Abonnement, endet auch der Zugang zu den Funktionen des Affiliate-Tools. § 6.5 bleibt unberührt.
19. Zuordnung von Verkäufen
19.1. Die Zuordnung eines Verkaufs zu einem Creator erfolgt vorrangig über einen dem Creator zugewiesenen Rabattcode und, sofern vom Unternehmen eingerichtet, ergänzend über einen Verweisparameter, der im Browser der Besucherin oder des Besuchers auf der Website des Unternehmens gespeichert wird. Die Speicherdauer dieses Verweises beträgt 30 Tage ab dem letzten Aufruf.
19.2. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich anhand von Merkmalen, die der Anbieter selbst erzeugt hat. Eine Identifizierung einzelner Kundinnen und Kunden des Unternehmens findet dabei nicht statt.
19.3. Der Anbieter schuldet keine lückenlose Zuordnung. Insbesondere können technische Umstände in der Sphäre der Besucherin oder des Besuchers, etwa das Löschen von Browserdaten oder der Einsatz von Blockierwerkzeugen, dazu führen, dass ein Verkauf nicht zugeordnet wird.
19.4. Stornierungen, Retouren und Erstattungen führen zu einer entsprechenden Korrektur der Provision. Provisionen werden erst nach Ablauf der vom Unternehmen festgelegten Rückabwicklungsfrist zur Auszahlung freigegeben.
19.5. Höhe, Berechnung und Fälligkeit der Provision werden vom Unternehmen in der Kampagne festgelegt und sind Gegenstand des Kooperationsvertrags zwischen Unternehmen und Creator.
20. Belegerstellung im Namen des Unternehmens
20.1. Der Anbieter erstellt die Abrechnungsbelege über die Provisionen technisch, jedoch im Namen und für Rechnung des Unternehmens. Aussteller des Belegs ist das Unternehmen, Empfänger ist der Creator. Der Anbieter tritt insoweit nicht als Aussteller auf.
20.2. Das Unternehmen und der Creator sind sich im Sinne des § 11 Abs 8 Z 2 UStG darüber einig, dass über die Provisionen im Gutschriftverfahren abgerechnet wird. Das Einverständnis des Creators wird bei Beitritt zur Kampagne eingeholt und dokumentiert.
20.3. Erbringt der Creator die Leistung nicht im Rahmen eines Unternehmens, wird anstelle einer Gutschrift ein Auszahlungsbeleg ausgestellt. § 15.4.3 gilt sinngemäß.
20.4. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm hinterlegten Angaben, insbesondere seiner Firmen- und Steuerdaten sowie eines allfälligen eigenen Fußzeilentextes, verantwortlich. Die gesetzlich gebotenen Hinweise nach § 11 UStG dürfen dadurch nicht ersetzt oder verändert werden.
20.5. Zur Ausstellung der Belege und zur Vorbereitung der Auszahlung verarbeitet der Anbieter die Abrechnungsdaten des Creators und stellt sie dem Unternehmen zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Name, Anschrift, Zahlungsverbindung sowie steuerliche Angaben. Der Creator nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten dem Unternehmen als Aussteller des Belegs und Zahlungspflichtigem offengelegt werden; ohne diese Offenlegung ist eine Auszahlung nicht möglich.
20.6. Die steuerliche und buchhalterische Würdigung der so erstellten Belege obliegt dem Unternehmen. Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung und schuldet keine Prüfung der steuerlichen Richtigkeit der vom Kunden bekannt gegebenen Angaben.
21. Kennzeichnung als Werbung
21.1. Der Creator ist verpflichtet, Inhalte, die er im Rahmen einer Affiliate-Kooperation veröffentlicht, klar und deutlich als Werbung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht besteht unabhängig davon, ob eine Geldzahlung erfolgt.
21.2. Die Kennzeichnungspflicht folgt insbesondere aus dem Verbot getarnter Werbung nach dem UWG sowie aus den einschlägigen medien- und audiovisuellen Vorschriften. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Creator.
21.3. Eine allfällig vereinbarte Vertraulichkeit steht der Kennzeichnungspflicht nicht entgegen; die Kennzeichnungspflicht geht der Vertraulichkeit vor.
21.4. Der Anbieter überwacht die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht nicht und übernimmt dafür keine Verantwortung. Wird der Anbieter wegen einer Verletzung der Kennzeichnungspflicht durch einen Kunden in Anspruch genommen, hält ihn der betreffende Kunde schad- und klaglos.
Teil D — Schlussbestimmungen
22. Allgemeine Bestimmungen
22.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des österreichischen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
22.2. Die Vertragsparteien vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
22.3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Innsbruck, Österreich.
22.4. Der Kunde darf das Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung durch den Anbieter nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.
22.5. Sofern im vorliegenden Vertrag nichts anderes festgelegt ist, müssen sämtliche vertraglichen Mitteilungen in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.
22.6. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. § 1.5 bleibt unberührt.
22.7. Die Vertragsparteien informieren einander unverzüglich über sämtliche Änderungen der Kontaktdaten, die sie einander zur Verfügung gestellt haben. Aktualisiert der Kunde seine Kontaktdaten nicht regelmäßig, erhält er möglicherweise wichtige Informationen nicht.
22.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.