Nutzungsrechte & Konditionen bei Markify
Stand: Januar 2026
Diese Seite gibt eine verständliche Übersicht über Nutzungsrechte & Konditionen bei Markify. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweiligen Vertragsdokumente (insb. Kollaborationsvertrag, AGB, AVV/Datenschutz) in ihrer aktuellen Fassung.
Inhaltsverzeichnis
1. Begriffe
Cross-Post
= der Content wird vom Profil des Unternehmens aus gepostet und dieses lädt den Creator zur Kollaboration ein, die dieser annehmen muss, sodass der Content auf beiden Accounts veröffentlicht wird.
Creator postet
= ausschließlich der Creator veröffentlicht den Content, von seinem eigenen Account.
Unternehmen postet
= ausschließlich das Unternehmen veröffentlicht den Content, von seinem eigenen, bei Markify hinterlegten Account.
Organische Nutzung
= Veröffentlichung ohne bezahlte Bewerbung (keine Ads).
Paid Ads (Werbeanzeigen)
= Nutzung des Contents im Rahmen bezahlter Werbeschaltungen (Werbeanzeigen). Ob erlaubt, ergibt sich aus der Buchung.
Impressionen/Reach
= Kennzahlen, die messen, wie oft der Content gesehen wurde.
Nutzungsrechte-Kategorie
= die im Vertrag/Booking ausgewählte Kategorie (z. B. “Einfaches Nutzungsrecht” oder “Full Buyout”).
Laufzeit (Nutzung)
= Zeitraum, in dem das Unternehmen den Content im eingeräumten Umfang nutzen darf (je nach Kategorie/Booking).
Cross-Post-Laufzeit
= Zeitraum, in dem ein Cross-Post auf dem Creator-Profil online bleiben muss (wenn Cross-Post gebucht ist).
Revision(en)
= Überarbeitungsrunde(n) gemäß Buchung.
Abnahme / Freigabe
= Bestätigung des Unternehmens, dass die Leistung abgeschlossen ist (relevant für Auszahlung/Abrechnung).
Vertragsänderung
= jede Änderung von Leistungsumfang, Rechten, Laufzeiten oder Vergütung; wirksam nur, wenn über Markify vereinbart und von beiden bestätigt.
2. Grundsatz: Urheberrecht bleibt beim Creator – eingeräumt werden Nutzungsrechte
Nach österreichischem Urheberrecht ist das Urheberrecht als solches grundsätzlich nicht übertragbar (unter Lebenden).
Was in der Praxis eingeräumt wird, sind Nutzungsrechte/Lizenzen:
- •als Werknutzungsbewilligung (nicht exklusiv) oder
- •als Werknutzungsrecht (ausschließlich/exklusiv).
Wichtig für die Praxis: Ein Nutzungsrecht berechtigt nur zur vereinbarten Art der Nutzung.
3. Was du auf Markify bekommst (Standard-Leistungsumfang)
3.1 Content-Produktion
Jede Buchung umfasst die Content-Produktion gemäß Projekt-Briefing (Konzeption/Umsetzung/Finalisierung) im Umfang der gebuchten Leistung.
3.2 Standard-Konditionen (immer mindestens dabei)
a) Einfaches Nutzungsrecht (Standard)
Das Unternehmen darf den Content organisch auf dem bei Markify hinterlegten Unternehmens-Account nutzen.
Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt, aber inhaltlich/kanalbezogen auf diesen Account begrenzt.
Paid Ads sind nicht erlaubt, sofern nicht zusätzlich freigeschaltet.
b) 1 Revision (Standard, sofern im Booking so ausgewiesen)
Eine Überarbeitung ist inkludiert (z. B. Caption/Text, Hook-Anpassung, kleinere Edits) im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs.
c) Cross-Post Mindestlaufzeit (nur wenn Cross-Post gebucht ist)
Wenn Cross-Post gebucht ist, bleibt der Beitrag für die vereinbarte Laufzeit auf dem Creator-Profil online.
Markify-Standard: mindestens 3 Monate, sofern im Booking/Projekt nicht anders ausgewiesen.
4. Erweiterungen (Add-ons) – zusätzliche Rechte & Konditionen
4.1 Paid Ads Freigabe
Wenn im Booking “Paid Ads” ausgewiesen ist, darf das Unternehmen den Content als bezahlte Werbeanzeige (Werbeschaltung) nutzen.
Die Nutzung ist ausschließlich vom Social-Media-Account des Unternehmens möglich, für den gebucht wurde: also bei den Posting-Arten “Cross-Post” und “Unternehmen postet”. Postet ausschließlich der Creator (Posting-Art “Creator postet”), ist Paid Ads nicht verfügbar, da es sich um dessen eigenen, privaten Account handelt.
Die zusätzlich anfallenden Kosten für das Schalten der Werbeanzeige (Media-Budget) trägt vollständig das Unternehmen.
Diese Einschränkung auf den gebuchten Account gilt nur, wenn Paid Ads zusätzlich zum Einfachen Nutzungsrecht gebucht wurde. Bei Full Buyout (4.2) ist die Nutzung in Werbeanzeigen bereits enthalten, ohne diese Beschränkung.
4.2 Full Buyout
“Full Buyout” bedeutet: ein umfassendes, exklusives Nutzungsrecht (Werknutzungsrecht) für die Nutzung auf allen Plattformen/Medien und für Marketingzwecke, inkl. Paid Ads und Bearbeitungsrecht – so wie im Booking/Vertrag ausgewiesen.
Exklusiv bedeutet: Auch der Creator selbst darf den Content im Rahmen der eingeräumten Nutzung nicht mehr anderweitig verwenden (z. B. nicht mehr im eigenen Portfolio zeigen), sofern im Booking/Vertrag nicht anders vereinbart.
Klarstellung: Auch dabei bleibt das Urheberrecht selbst gemäß § 24 UrhG beim Creator; es wird kein Eigentum übertragen, sondern ausschließlich ein (hier: exklusives) Nutzungsrecht eingeräumt.
4.3 Zusätzliche Revisionen
Jede zusätzliche Überarbeitung über die inkludierten Revisionen hinaus – sofern gebucht/vereinbart – schützt vor endlosen Feedback-Schleifen.
4.4 Verlängerte Cross-Post-Laufzeit
Wenn Cross-Post gebucht ist, kann die Laufzeit verlängert werden, falls die Standard-Laufzeit nicht ausreicht (sofern diese Option im Booking angeboten/ausgewiesen ist).
5. Bearbeitungen, Format‑Anpassungen und Werkschutz
Auch wenn Nutzungsrechte eingeräumt sind, gilt urheberrechtlich: Änderungen am Werk (Kürzungen, Zusätze oder sonstige Änderungen) dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden, außer
- •der/die Urheber:in willigt ein, oder
- •das Gesetz lässt Änderungen zu (z. B. branchenübliche/zwecknotwendige Anpassungen).
Selbst bei einer allgemeinen Einwilligung kann sich der/die Urheber:in Entstellungen/Verstümmelungen widersetzen, die die geistigen Interessen schwer beeinträchtigen.
Praktische Einordnung je Kategorie:
- • Einfaches Nutzungsrecht: keine eigenständigen Bearbeitungsrechte außerhalb notwendiger/üblicher Anpassungen.
- • Full Buyout: umfasst – soweit vereinbart – ein Bearbeitungsrecht, bleibt aber durch den gesetzlichen Werkschutz begrenzt.
6. Vergütung, Rechnung & Abrechnung
Für die Abrechnung gilt (Kollaborationsvertrag):
- • Die Beträge richten sich nach den bei Buchung/Annahme auf der Markify‑Plattform angezeigten Preisen.
- • Das Unternehmen erhält bei Annahme durch den Creator eine Rechnung über den bei der Buchung angezeigten Gesamtbetrag.
- • Der Creator erhält nach Freigabe durch das Unternehmen und Abschluss der Kooperation eine Gutschrift über das hinterlegte Honorar.
- • Die Zahlungsabwicklung läuft ausschließlich über Markify.
Zusätzlich sehen die AGB ein Vermittlungsentgelt (Provision/Entgelt) nach den jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Konditionen vor.
7. Steuern & Sozialversicherung
Markify richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Creators und Unternehmen sind jeweils selbst dafür verantwortlich, ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nach den auf sie anwendbaren Regeln zu erfüllen. (Markify kann und darf keine Steuerberatung leisten.)
8. Datenschutz – wer ist wofür verantwortlich?
Für die Nutzung der Plattform gilt:
- • Der Kunde ist datenschutzrechtlich grundsätzlich Verantwortlicher, Markify ist Auftragsverarbeiter; es wird ein AV‑Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
- • Die Markify‑AVV regelt Details (Gegenstand der Verarbeitung, TOMs, Sub‑Prozessoren, Pflichten).
9. Werbekennzeichnung & Rechte Dritter
9.1 Kennzeichnung von Werbung
Auf Social Media gilt in Österreich u. a.: Kommerzielle Kommunikation muss als solche erkennbar sein; in der Praxis erfolgt das häufig durch Hinweise wie “Anzeige”, “gesponsert” oder “Werbung”, und auch der Auftraggeber muss erkennbar sein.
9.2 Inhalte Dritter (Musik, Fotos, Footage, Marken etc.)
Fremde Inhalte sind nicht “frei nutzbar”, nur weil sie online auffindbar sind. Für die Nutzung braucht es regelmäßig entsprechende Lizenzen; auch Musik ist urheberrechtlich geschützt.
Das ist besonders relevant für Unternehmen bei einer Weiternutzung (z. B. Paid Ads), weil Plattform‑Lizenzen oder Drittanbieter‑Lizenzen den Umfang der Nutzung beschränken können.
10. Rechtliches
Diese Seite ist eine Übersicht. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die folgenden Dokumente (jeweils aktuelle Fassung):